RS Vwgh 1998/1/15 97/07/0210

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Veröffentlicht am 15.01.1998
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Index

L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Oberösterreich
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §39;
FlVfLG OÖ 1979 §90 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/03/19 87/07/0123 2 VwSlg 13407 A/1991

Stammrechtssatz

Vergleiche bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit für das weitere Zusammenlegungsverfahren der agrarbehördlichen Genehmigung und können, da sie nicht wie Erklärungen zu behandeln sind, auch nicht gem § 90 Abs 2 OÖ FlVfLG 1979 widerrufen werden, sondern allenfalls durch einen neuen, abermals genehmigungsbedürftigen Vergleich aufgehoben oder abgeändert werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997070210.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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