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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ArbIG 1993 §23 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/11/0372 E 15. Dezember 1995 RS 3Stammrechtssatz
Die einem Arbeitsinspektorat mitgeteilte Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten gem § 23 Abs 1 ArbIG 1993 kann den Arbeitgeber erst ab Einlangen der Mitteilung und nicht bereits ab Zustimmung des Bestellten entlasten. Das ArbIG 1993 stellt in dieser Hinsicht eine lex specialis zu § 9 VStG dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996110133.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
17.10.2012