RS Vwgh 1998/1/20 97/11/0367

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Veröffentlicht am 20.01.1998
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

B-VG Art130 Abs2;
WaffG 1996 §10;
WaffG 1996 §18 Abs2;

Rechtssatz

Das Vorliegen der Erteilungsvoraussetzungen gem § 18 Abs 2 WaffG 1996 stellt die Voraussetzung für die Ermessensübung dar, in deren Rahmen sehr wohl öff Interessen berücksichtigt werden können, auch wenn sie nicht das Gewicht von Versagungsgründen gem § 18 Abs 2 WaffG 1996 erreichen. Die Möglichkeit, daß militärische Waffen (Kriegsmaterial) in die Hände von unbefugten Personen gelangen können, und die damit verbundenen Gefahren haben im Rahmen des öff Interesses an der Abwehr solcher Gefahren Berücksichtigung zu finden (Hinweis E 8.11.1988, 88/11/0227, E 19.4.1994, 93/11/0266).

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997110367.X03

Im RIS seit

25.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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