RS Vwgh 1998/1/20 97/11/0108

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Veröffentlicht am 20.01.1998
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90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs2 liti;
KFG 1967 §73 Abs3;

Rechtssatz

§ 73 Abs 3 dritter Satz KFG läßt eine Entziehung der Lenkerberechtigung aufgrund des § 66 Abs 2 lit i KFG erst nach Abschluß des Strafverfahrens wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung in erster Instanz zu, setzt aber nicht die Rechtskraft der Bestrafung voraus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997110108.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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