RS Vwgh 1998/1/21 98/09/0001

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Veröffentlicht am 21.01.1998
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §15;
AuslBG §15a Abs1;
AuslBG §2 Abs2;

Rechtssatz

Für die Verlängerung des Befreiungsscheines können ausschließlich Zeiten iSd § 2 Abs 2 AuslBG maßgeblich sein. Unverschuldete Arbeitslosigkeit oder nur bedingte Arbeitsfähigkeit des Ausländers vermögen daran ungeachtet der Arbeitswilligkeit des Ausländers nichts zu ändern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998090001.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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