RS Vwgh 1998/1/21 96/12/0264

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.01.1998
beobachten
merken

Index

L22002 Landesbedienstete Kärnten
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §56 Abs2;
DienstrechtsG Krnt 1994 §63 Abs1;
NebenbeschäftigungsG Krnt 1986 §3 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/04/28 93/12/0046 6

Stammrechtssatz

Wegen der weitgehenden Inhaltsgleichheit des § 3 Abs 1 Krnt NebenbeschäftigungsG mit § 56 BDG 1979 ist die zu dieser Bestimmung entwickelte Judikatur bei der Lösung eines Streitfalles nach § 3 Abs 1 Krnt NebenbeschäftigungsG heranzuziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996120264.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten