RS Vwgh 1998/1/21 98/09/0001

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.01.1998
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §15 Abs1 Z1;
AuslBG §15a Abs1;

Rechtssatz

Ersatzzeiten oder Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges sind bei Verlängerung des Befreiungsscheines nicht zu berücksichtigen (Hinweis E 7.5.1997, 94/09/0126).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998090001.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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