RS Vwgh 1998/1/21 96/12/0001

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Veröffentlicht am 21.01.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

AVG §1;
GehG 1956 §12 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/12/0084 E 7. Juli 1987 RS 2

Stammrechtssatz

Die erforderliche Zustimmung zur Vordienstzeitenanrechnung stellt lediglich ein Tatbestandserfordernis für die Entscheidung der Dienstbehörde dar (Hinweis auf B 24.6.1952, 0779/52, VwSlg 2588 A/1952), die ihrerseits bei Beschwerde der Überprüfung durch den VwGH unterliegt.

Schlagworte

Zustimmungserfordernis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996120001.X03

Im RIS seit

28.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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