RS Vwgh 1998/1/21 95/12/0263

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Veröffentlicht am 21.01.1998
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65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §19 Abs1;
PG 1965 §19 Abs1a;
PG 1965 §19 Abs4 Z2;
PG 1965 §63 Abs3;

Rechtssatz

Sofern als Titel für den Unterhaltsanspruch sowohl § 19 Abs 1 PG als auch § 19 Abs 1a PG in Frage kommen ist der Versorgungsbezug, soweit die tatsächlich bezogenen Unterhaltsleistungen den gesetzlichen Unterhaltsanspruch nicht übersteigen, nach § 19 Abs 4 Z 2 PG und unter Berücksichtigung des § 63 Abs 3 PG zu ermitteln.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995120263.X04

Im RIS seit

22.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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