RS Vwgh 1998/1/21 96/12/0219

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.01.1998
beobachten
merken

Index

L22006 Landesbedienstete Steiermark
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §30a Abs1 Z1;
GehG/Stmk 1974 impl;
LBG Stmk 1974 §2 Abs1;

Rechtssatz

Dem Umstand, daß eine bestimmte Tätigkeit in vergleichbaren Bereichen der Landesverwaltung von B-Beamten verrichtet wird, kommt bestenfalls die Bedeutung eines Indizes zu, sagt aber nichts darüber aus, ob die diesbezügliche Tätigkeit des Beamten A-wertig oder nur B-wertig ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996120219.X04

Im RIS seit

28.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten