RS Vwgh 1998/1/26 97/10/0156

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Veröffentlicht am 26.01.1998
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §20;
LMG 1975 §74 Abs5 Z3;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Begriff des "nicht Unzumutbaren" in § 20 LMG 1975 bezieht sich auf die zur Verhinderung einer hygienisch nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln zu treffenden Maßnahmen. Die Reparatur eines Fensters und das Anbringen eines Insektengitters sind zumutbar.

Schlagworte

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997100156.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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