RS Vwgh 1998/1/26 97/17/0035

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Veröffentlicht am 26.01.1998
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Index

L34005 Abgabenordnung Salzburg
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §111 Abs1;
BAO §119 Abs1;
BAO §133 Abs1;
LAO Slbg 1963 §102 Abs1;
LAO Slbg 1963 §86 Abs1;
LAO Slbg 1963 §92 Abs1;

Rechtssatz

Eine Aufforderung zur Einreichung einer Abgabenerklärung gem § 102 Abs 1 Slbg LAO ist eine mit Zwangsstrafe erzwingbare verfahrensleitende Verfügung, die jedoch keine abschließende Entscheidung darüber ist, ob die aufgeforderte Person tatsächlich auch abgabepflichtig ist und ihr deswegen die Abgaben, über die die Abgabenerklärung gefordert wurde, vorgeschrieben werden. Wird eine Person zur Einreichung einer Abgabenerklärung aufgefordert, dann besteht eine Verpflichtung zur Abgabe einer Abgabenerklärung auch dann, wenn diese die Rechtsansicht vertritt, nicht abgabepflichtig zu sein. Sie wird auch in diesem Fall auf Grund der Aufforderung die für den Bestand und Umfang der Abgabepflicht bedeutsamen Umstände nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offenzulegen haben (§ 92 Abs 1 Slbg LAO).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997170035.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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