RS Vwgh 1998/1/27 94/14/0017

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Veröffentlicht am 27.01.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6 Z1;
EStG 1972 §6 Z2;
EStG 1972 §7 Abs1;
EStG 1988 §6 Z1;
EStG 1988 §6 Z2;
EStG 1988 §7 Abs1;

Rechtssatz

Solange die Person, zu der die persönlichen Beziehungen der Kunden bestehen, weiterhin in maßgeblicher Stellung und nach außen wirkend im Betrieb - wenn auch in anderer Rechtsform oder in anderer gesellschaftlicher Position - tätig ist, ist der Kundenstock nicht abnutzbar (Hinweis E 15.9.1993, 91/13/0053).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1994140017.X01

Im RIS seit

19.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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