RS Vwgh 1998/1/27 93/14/0234

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Veröffentlicht am 27.01.1998
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §11 Abs1 Z2;
UStG 1972 §12 Abs1 Z1;
UStG 1972 §2 Abs3;

Rechtssatz

Mit dem Vorbringen, die in den Rechnungen ausgewiesenen Leistungen seien, wie im Rahmen der Prüfung auch eindeutig festgestellt und dokumentiert worden sei, für die Gemeinde erbracht worden, wird nicht aufgezeigt, daß das im § 11 Abs 1 Z 2 UStG 1972 für Rechnungen, welche gemäß § 12 Abs 1 Z 1 UStG 1972 eine der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug bilden, normierte Formerfordernis erfüllt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993140234.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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