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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z1;Rechtssatz
Durch die Verlegung des Hauptwohnsitzes ins Ausland tritt eine Unterbrechung der Wohnsitzfrist des § 10 Abs 1 Z 1 StbG 1985 ein. Dies bedeutet, daß die vor der Unterbrechung in Österreich zugebrachten Zeiträume bei der Berechnung der Wohnsitzdauer gemäß § 10 Abs 1 Z 1 StbG 1985 vollkommen unberücksichtigt zu bleiben haben (Hinweis E 25.1.1972, VwSlg 8152 A/1972).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997010193.X01Im RIS seit
11.07.2001