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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;Rechtssatz
Das Einbürgerungshindernis gemäß § 10 Abs 1 Z 6 StbG 1985 liegt auch bei Verstößen gegen Schutznormen, die der Ordnung und Sicherheit des Straßenverkehrs dienen, durch einen Berufskraftfahrer vor, weil von ihm zu verlangen ist, daß er bei Einhaltung der Straßenverkehrsvorschriften eine besondere Sorgfalt an den Tag legt (Hinweis E 25.6.1997, 96/01/0694).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996010985.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
13.02.2012