RS Vwgh 1998/1/28 96/13/0081

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Veröffentlicht am 28.01.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §250 Abs1 litb;
BAO §250 Abs1 litc;
BAO §275;

Rechtssatz

Wird in der Berufung gegen den Bescheid betreffend Haftung für Kapitalsteuer dessen ersatzlose Aufhebung beantragt, so ist damit den Erfordernissen des § 250 Abs. 1 lit. b und c BAO entsprochen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996130081.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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