RS Vwgh 1998/1/29 96/15/0171

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Veröffentlicht am 29.01.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §299 Abs5;

Rechtssatz

Die Rechtsfolge des § 299 Abs 5 BAO tritt ex lege ein und braucht im Aufhebungsbescheid nicht angeordnet zu werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150171.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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