RS Vwgh 1998/1/29 95/15/0037

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Veröffentlicht am 29.01.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §14 Abs1;
EStG 1972 §10 Abs2 Z5;
EStG 1972 §24 Abs1;
EStG 1972 §8 Abs2 Z3;
EStG 1988 §10 Abs5;
EStG 1988 §24 Abs1;
UStG 1972 §4 Abs7;

Rechtssatz

Bei einer Unternehmensübereignung nach § 14 Abs 1 BAO kommt es nicht darauf an, daß der Erwerber (tatsächlich) die gleichen Produkte erzeugt wie der Veräußerer; maßgeblich ist vielmehr, ob der Erwerber durch die Übernahme der wesentlichen Betriebsmittel IN DIE LAGE VERSETZT wird, das Unternehmen bzw den Betrieb fortzuführen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995150037.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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