RS Vwgh 1998/1/30 96/19/3679

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.1998
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AufG 1992 §5 Abs1;
AuslBG §1 Abs2 litl idF 1996/201;
AuslBG §15 Abs1 Z2;
AuslBG §15 Abs3;

Rechtssatz

Mit dem Tod eines Ehegatten erlischt das Eheband. § 1 Abs 2 lit l AuslBG dient dem Zweck, Ehegatten österreichischer Staatsbürger im Hinblick auf ihre intensiven familiären Interessen im Bundesgebiet den Zugang zum inländischen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Mit dem Tod des österreichischen Ehegatten fällt aber diese spezifische Bindung im Inland weg. Auf die nach dem Ableben des österreichischen Ehegatten verbleibenden Interessen eines Ausländers in Österreich nimmt § 15 Abs 1 Z 2 und § 15 Abs 3 AuslBG durch die Einräumung eines Anspruches auf Ausstellung eines Befreiungsscheines unter den dort näher umschriebenen Voraussetzungen Rücksicht. Schon der Systemzusammenhang der Bestimmungen des § 1 Abs 2 lit l und des § 15 Abs 1 Z 2 und § 15 Abs 3 AuslBG zeigt unzweifelhaft, daß der Gesetzgeber des AuslBG davon ausgeht, daß verwitwete Angehörige österreichischer Staatsbürger nicht unter die Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 2 lit l AuslBG fallen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996193679.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten