RS Vwgh 1998/2/10 97/04/0213

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.02.1998
beobachten
merken

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §74 Abs2 Z1;
GewO 1994 §74 Abs2 Z2;
GewO 1994 §77 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/09/03 95/04/0189 2

Stammrechtssatz

Ist eine Messung der von der Betriebsanlage ausgehenden Immissionen möglich, ist eine solche vorzunehmen und die bloße Schätzung bzw Berechnung dieser Immissionen auf Grund der Projektsunterlagen unzulässig (Hinweis E 30.6.1986, 85/04/0128).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997040213.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten