RS Vwgh 1998/2/12 94/15/0184

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Veröffentlicht am 12.02.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §10 Abs1;
EStG 1988 §7 Abs1;
EStG 1988 §8 Abs5;

Rechtssatz

Es ist iZm dem Umstand, daß für eine angeschaffte Schottergrube ein Investitionsfreibetrag nicht geltend gemacht werden kann, bedeutungslos, ob die Gewinnung des Schotters industriell-gewerbliche Produktionsmethoden unter umfangreichem Maschineneinsatz erfordert. Entscheidend ist vielmehr die Funktion des Schotters als von vornherein bestimmtes Umlaufvermögen. In diesem Zusammenhang ist auch aus § 8 Abs 5 EStG 1988 nichts zu gewinnen, zumal diese Bestimmung lediglich als Bewertungsvorschrift und Regelung zur Ermittlung des Wareneinsatzes anzusehen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1994150184.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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