RS Vwgh 1998/2/19 95/16/0291

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Veröffentlicht am 19.02.1998
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L37017 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Tirol
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

Getränke- und SpeiseeissteuerG Tir;
UStG 1972 §12 Abs3 Z1;
UStG 1972 §6 Z10;

Rechtssatz

Für eine Bedachtnahme darauf, ob der Abgabepflichtige (er ist gem § 6 Z 10 UStG 1972 von der Umsatzsteuer befreit) vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht, bietet das Tir Getränke- und SpeiseeissteuerG keine Handhabe. Es entspricht schließlich dem Wesen der unechten Umsatzsteuerbefreiung, daß sie nicht uneingeschränkt als "Begünstigung" anzusehen ist (Hinweis Doralt-Ruppe, Grundriß des österreichischen Steuerrechtes I/6, 417f).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995160291.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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