RS Vwgh 1998/2/19 97/16/0395

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.02.1998
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

ABGB §1438;
GGG 1984 §18 Abs1;
GGG 1984 §18 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Auch wechselseitige Leistungen der Streitparteien, zu denen sie sich im Vergleich verpflichtet haben, sind unabhängig von einer allfälligen Kompensation in die Bemessungsgrundlage der Gerichtsgebühr einzubeziehen (Hinweis E 12.11.1997, 96/16/0144).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997160395.X04

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten