RS Vwgh 1998/2/20 96/15/0146

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Veröffentlicht am 20.02.1998
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33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §30 Abs2 Z3;
BewG 1955 §32 Abs4;
BewG 1955 §46 Abs1;
BewG 1955 §46 Abs5;

Rechtssatz

Es ist nicht erkennbar, daß es für Zwecke der Forstwirtschaft erforderlich wäre, daß ein Dienstnehmer im räumlichen Bereich des Forstes Wohnung nimmt, wenn er seine Diensttätigkeit nicht vornehmlich im Forst zu erbringen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150146.X03

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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