RS Vwgh 1998/2/20 96/15/0086

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Veröffentlicht am 20.02.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §28 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind auch Investitionen des Mieters zu erfassen, die dem Vermieter als Eigentümer unentgeltlich zukommen. Derartige Vorteile fließen dem Vermieter erst mit der Beendigung des Mietverhältnisses zu, wenn der Mieter zur Vornahme der Investitionen berechtigt, aber nicht verpflichtet ist und sohin die Investition regelmäßig bis zur Räumung des Mietobjektes zurücknehmen kann (Hinweis Hofstätter/Reichel, § 28 EStG 1988, Tz 16.2; Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg, Einkomensteuer-Handbuch, § 28 Tz 15; Quantschnigg/Schuch, Einkommensteur-Handbuch, § 28 Tz 12 und 31; Doralt, EStG/3, § 28 Tz 51).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150086.X03

Im RIS seit

19.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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