RS Vwgh 1998/2/25 95/12/0040

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Veröffentlicht am 25.02.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

AVG §59 Abs1;
GehG 1956 §15 Abs2;
GehG 1956 §20 Abs1;

Rechtssatz

Die Entscheidung über die Bemessung einer Aufwandsentschädigung in pauschalierter Form läßt sich von der über die Einzelbemessung ihrem Inhalt nach trennen.

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995120040.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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