RS Vwgh 1998/2/25 97/14/0107

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.02.1998
beobachten
merken

Index

E000 EU- Recht allgemein
E6J
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

61987CJ0342 Hoge Raad VORAB;
EURallg;
UStG 1972 §11 Abs12;
UStG 1994 §11 Abs12;

Rechtssatz

Eine nach § 11 Abs 12 UStG 1972 geschuldete Umsatzsteuer berechtigt den Leistungsempfänger zum Vorsteuerabzug. Für die entsprechenden Bestimmungen des UStG 1994 ist in richtlinienkonformer Interpretation davon auszugehen, daß sich der Anspruch auf Vorsteuerabzug nicht auf eine Steuer erstreckt, die deshalb geschuldet wird, weil sie in der Rechnung ausgewiesen ist (Hinweis EuGH 13.12.1989, RS C-342/87, Slg 1989, 4227).

Gerichtsentscheidung

EuGH 687J0342 Hoge Raad VORAB

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997140107.X02

Im RIS seit

19.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten