RS Vwgh 1998/2/26 97/07/0189

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Veröffentlicht am 26.02.1998
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §38 Abs1;

Rechtssatz

"Andere Anlagen" im Sinne von § 38 Abs 1 WRG sind nur dann bewilligungspflichtig, wenn sie innerhalb der Grenzen des Hochwasserabflusses errichtet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997070189.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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