RS Vwgh 1998/2/26 98/07/0003

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Veröffentlicht am 26.02.1998
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §32b Abs2;

Rechtssatz

Aus § 32b Abs 2 WRG ist nicht abzuleiten, daß die Bewilligungsfreiheit nur dann besteht, wenn die Indirekteinleitung mit Zustimmung des Kanalisationsunternehmens erfolgt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998070003.X03

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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