RS Vwgh 1998/2/26 95/07/0237

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Veröffentlicht am 26.02.1998
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Index

L66205 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Salzburg
80/06 Bodenreform

Norm

GSGG §11 Abs1;
GSLG Slbg §13 Abs1;

Rechtssatz

Aus § 13 Abs 1 Slbg GSLG ist abzuleiten, daß die Bringungsgemeinschaft eine Gemeinschaft der bringungsrechtlich Berechtigten ist (Hinweis E 24.10.1995, 93/07/0136), sodaß die Entstehung der Bringungsgemeinschaft erst die Folge der Einräumung eines Bringungsrechtes ist (Hinweis E 27.6.1995, 94/07/0002) und die Einräumung eines Bringungsrechtes damit denknotwendig voraussetzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995070237.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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