RS Vwgh 1998/2/27 AW 97/07/0058

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Veröffentlicht am 27.02.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §45 Abs11;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Stattgebung - Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Sammelsystems und Verwertungssystems nach dem Abfallwirtschaftsgesetz - Ein Bescheid, der die gemäß § 45 Abs 11 AWG 1990 bestehende Berechtigung zur weiteren Ausübung der Tätigkeit des Betreibers eines Sammelsystems und Verwertungssystems im BISHERIGEN Umfang zum Erlöschen bringt, führt einen Rechtsverlust herbei. Aus diesem Grund ist er auch "vollzugstauglich".

Schlagworte

Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:AW1997070058.A02

Im RIS seit

24.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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