RS Vwgh 1998/3/10 95/08/0345

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Veröffentlicht am 10.03.1998
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AÜG §4 Abs2;

Rechtssatz

"Im Betrieb" iSd § 4 Abs 2 Einleitungssatz AÜG ist nicht örtlich, sondern funktional als "in Verfolgung der betriebstypischen Erwerbszwecke" zu verstehen (Hinweis E 22.10.1996, 94/08/0178). Beim Einsatz von Subunternehmen zur (teilweisen) Erbringung der vom Generalunternehmer einem Dritten geschuldeten Leistungen wird diese Voraussetzung in der Regel erfüllt sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995080345.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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