Index
60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
AÜG §4 Abs2;Rechtssatz
"Im Betrieb" iSd § 4 Abs 2 Einleitungssatz AÜG ist nicht örtlich, sondern funktional als "in Verfolgung der betriebstypischen Erwerbszwecke" zu verstehen (Hinweis E 22.10.1996, 94/08/0178). Beim Einsatz von Subunternehmen zur (teilweisen) Erbringung der vom Generalunternehmer einem Dritten geschuldeten Leistungen wird diese Voraussetzung in der Regel erfüllt sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995080345.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
20.05.2011