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60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
AÜG §4 Abs2 Z2;Rechtssatz
Es reicht nicht schon die (ausschließliche) Verwendung von Material ODER Werkzeug des Werkbestellers aus, um unabhängig von einer "Würdigung aller Umstände des konkreten Falles" das Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung iSd AÜG zu bejahen (so im Ergebnis auch E 22.10.1996, 94/08/0178).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995080345.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
20.05.2011