RS Vwgh 1998/3/10 95/08/0345

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Veröffentlicht am 10.03.1998
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AÜG §4 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Es reicht nicht schon die (ausschließliche) Verwendung von Material ODER Werkzeug des Werkbestellers aus, um unabhängig von einer "Würdigung aller Umstände des konkreten Falles" das Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung iSd AÜG zu bejahen (so im Ergebnis auch E 22.10.1996, 94/08/0178).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995080345.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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