Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/01/0182 E 18. Mai 1988 RS 2(hier: Delikt der versuchten Tötung eines Kindes bei der Geburt)Stammrechtssatz
Bei der gemäß § 10 Abs 1 Z 6 StbG gebotenen Persönlichkeitsprüfung ist es auch Aufgabe der Behörde, sich mit den näheren Umständen der vom Staatsbürgerschaftswerber begangenen Verstöße (hier: gegen das Kraftfahrgesetz und die Straßenverkehrsordnung) auseinander zu setzen.
Schlagworte
Begründung von ErmessensentscheidungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997010532.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
17.03.2009