RS Vwgh 1998/3/13 AW 98/08/0004

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Veröffentlicht am 13.03.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
23/04 Exekutionsordnung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG;
EO §290;
EO §291a;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Bei Berücksichtigung des Vollzugsinteresses des Sozialversicherungsträgers fällt - was den Hinweis auf das geringe Einkommen des ASt betrifft - der ihm aufgrund der §§ 290 ff, insbesondere § 291a EO, ohnehin zukommende Pfändungsschutz ("Existenzminimum") ebenso ins Gewicht, wie das - gerade im Hinblick auf die Einkommenslage des ASt - auf der Hand liegende Interesse der Gebietskrankenkasse, ihre Forderung zumindest durch eine zwangsweise Pfandrechtsbegründung sicherzustellen. Sollte die Versteigerung von Fahrnissen oder Liegenschaften der Beschwerdeführerin tatsächlich beantragt und bewilligt werden, käme ohnehin eine - entsprechend bescheinigte - neuerliche Antragstellung auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung in Betracht.

Schlagworte

Interessenabwägung Unverhältnismäßiger Nachteil Verfahrensrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:AW1998080004.A02

Im RIS seit

24.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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