RS Vwgh 1998/3/16 93/12/0077

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Veröffentlicht am 16.03.1998
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §14 Abs1 Z2;
BDG 1979 §14 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/12/18 90/12/0272 1

Stammrechtssatz

Dienstunfähigkeit durch Erkrankung liegt dann vor, wenn durch diese die ordnungsgemäße Dienstleistung verhindert wird oder durch die Dienstleistung die Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung gegeben wäre oder die Dienstleistung für den Beamten ein objektiv unzumutbares Unbill darstellen würde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993120077.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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