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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BefNwV EWR 1993 §6;Rechtssatz
Mit E VfGH 7.10.1997, V 76/97, V 92/97 (Kundmachung: BGBl 1997/II/422) wurde im Einleitungssatz des § 6 Abs 1 BefNwV EWR 1993 das Wort "anderen" als gesetzwidrig aufgehoben. Angesichts der auf den Beschwerdefall wirkenden Aufhebung der die Versagung der begehrten Nachsicht vor der Erbringung des vorgeschriebenen Befähigungsnachweises ausschließlich tragenden Bestimmung im Einleitungssatz des § 6 Abs 1 BefNwV EWR 1993 ist der angefochtene Bescheid demnach inhaltlich rechtswidrig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998040001.X01Im RIS seit
20.11.2000