RS Vwgh 1998/3/18 96/09/0339

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Veröffentlicht am 18.03.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §22 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/09/0369 96/09/0370 Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/09/0390 E 18. März 1998

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/03/0368 E 12. März 1986 RS 3

Stammrechtssatz

Unter einem fortgesetzten Delikt sind eine Reihe von Einzelhandlungen, die vermöge der Gleichartigkeit der Begehungsform sowie der äußeren Begleitumstände im Rahmen eines erkennbaren zeitlichen Zusammenhanges sowie eines diesbezüglichen Gesamtkonzeptes des Täters in einer Einheit zusammentreten, zu verstehen (Hinweis auf E vom 19.5.1980, 3295/78, VwSlg 10138 A/1978)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996090339.X03

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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