Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §22 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/09/0369 96/09/0370 Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/09/0390 E 18. März 1998Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/03/0368 E 12. März 1986 RS 3Stammrechtssatz
Unter einem fortgesetzten Delikt sind eine Reihe von Einzelhandlungen, die vermöge der Gleichartigkeit der Begehungsform sowie der äußeren Begleitumstände im Rahmen eines erkennbaren zeitlichen Zusammenhanges sowie eines diesbezüglichen Gesamtkonzeptes des Täters in einer Einheit zusammentreten, zu verstehen (Hinweis auf E vom 19.5.1980, 3295/78, VwSlg 10138 A/1978)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996090339.X03Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
10.04.2012