RS Vwgh 1998/3/18 96/09/0287

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Veröffentlicht am 18.03.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;
AVG §37;
AVG §45 Abs2;
VStG §51e Abs1;

Rechtssatz

Geht die belBeh davon aus, die vom Besch zu seiner Entlastung angebotenen Zeugen (der Besch hat sich darauf berufen, die Beschäftigung der Ausländer sei durch ein Mißverständnis trotz eines generell funktionierenden Kontrollsystems ohne sein Wissen erfolgt) seien nicht einzuvernehmen gewesen, da sich aus den Umständen des Beschwerdefalles ergeben habe, daß im vom Besch vertretenen Unternehmen "ein Kontrollsystem einfach nicht existiert haben kann", so ist diese Überlegung eine unzulässige antizipative Beweiswürdigung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996090287.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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