RS Vwgh 1998/3/18 96/03/0088

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Veröffentlicht am 18.03.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §37;
StVO 1960 §84 Abs3;

Rechtssatz

Da auch große Sportstätten für den Fremdenverkehr als Anziehungspunkt von ausübenden Sportlern und auch allfälligen Zusehern bzw Gästen von über den lokalen Bereich hinausgehender Bedeutung sein können, kann für einen Hinweis auf eine derartige Anlage zu deren leichterer Auffindbarkeit ein erhebliches Interesse für die Straßenbenützer bestehen (Hinweis E 27.4.1994, 92/03/0272). Ob dies auch für den konkreten Aufstellungsort gilt, hat die Behörde zu prüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996030088.X03

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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