RS Vwgh 1998/3/19 96/15/0005

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Veröffentlicht am 19.03.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs1;
AVG §66 Abs4;
BAO §115 Abs2;
BAO §161 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/12/23 88/17/0010 12

Stammrechtssatz

Mängel des Verfahrens erster Instanz wie etwa die Verletzung des Rechtes auf Parteiengehör sind im Berufungsverfahren sanierbar bzw durch die Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides saniert.

Schlagworte

Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150005.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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