RS Vwgh 1998/3/19 96/07/0210

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Veröffentlicht am 19.03.1998
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §102 Abs1 litb;
WRG 1959 §31b Abs3;

Rechtssatz

Die Anordnung einer Sicherstellung iSd § 31b Abs 3 WRG dient nicht nur dem öffentlichen Interesse, vielmehr soll damit jedenfalls auch der Schutz der im § 102 Abs 1 lit b WRG aufgezählten Rechte der betroffenen Parteien auf Dauer gewährleistet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996070210.X05

Im RIS seit

22.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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