RS Vwgh 1998/3/24 93/14/0028

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Veröffentlicht am 24.03.1998
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §2 Abs5 Z2;

Beachte

Besprechung in: SWK 2001, S 677 - S 681;

Rechtssatz

Wenngleich im Bereich der Umsatzsteuer insbesondere in jenen Fällen, in denen am Leistungsaustausch Unternehmer beteiligt sind, die Entscheidung, ob Liebhaberei vorliegt, sofort getroffen werden muß, weshalb eine Tätigkeit iSd § 2 Abs 5 Z 2 UStG 1972 dann anzunehmen ist, wenn aus der Betätigung Gewinne oder Einnahmenüberschüsse überhaupt nicht erwirtschaftet werden können, bedeutet dies nicht, daß in derartigen Fällen ein anderes Kriterium für die objektive Ertragstätigkeit herangezogen werden kann, als die Prognose auf die Erzielung eines Gesamterfolges innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes (Hinweis E 9.5.1995, 95/14/0001).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993140028.X02

Im RIS seit

06.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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