RS Vwgh 1998/3/25 96/12/0256

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Veröffentlicht am 25.03.1998
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65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §19 Abs1;
PG 1965 §19 Abs4;

Rechtssatz

Eine Vereinbarung über die Höhe des Unterhaltsanspruches des früheren Ehegatten nur für die Zeit nach dem Tod des Beamten wäre sowohl als Vertrag zulasten eines Dritten (Bund) als auch im Hinblick auf die Regelung des § 19 PG unwirksam.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996120256.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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