RS Vwgh 1998/3/26 97/11/0330

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Veröffentlicht am 26.03.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs4 Z1;
VwGG §42 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Die Nichtigkeit eines Bescheides gem § 68 Abs 4 Z 1 AVG wegen unrichtiger Zusammensetzung der Behörde ist keine absolute Nichtigkeit, sondern Vernichtbarkeit; der "nichtige" Bescheid gehört solange dem Rechtsbestand an, bis er aufgehoben wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997110330.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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