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L94405 Krankenanstalt Spital SalzburgNorm
KAG Slbg 1975 §20 Abs2 idF LGBl Slbg 1995/027;Rechtssatz
Die Errichtung einer Außenstelle einer Abteilung einer Krankenanstalt stellt als wesentliche Veränderung im räumlichen Bestand eine bewilligungsbedürftige Maßnahme gem § 20 Abs 2 Slbg KAO 1975 idF LGBl Slbg 1995/027 dar. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich dieser Sachverhalt unter einen des im § 20 Abs 2 Slbg KAO 1975 idF LGBl Slbg 1995/027 demonstrativ aufgezählten Tatbestände subsumieren läßt oder ob er als einem dieser Tatbestände gleichartig zu werten ist.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997110390.X01Im RIS seit
18.02.2002