RS Vwgh 1998/3/26 97/11/0368

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Veröffentlicht am 26.03.1998
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §64 Abs2;
KFG 1967 §67 Abs2;
KFG 1967 §75 Abs2;

Rechtssatz

Daß jemand mehrmals in alkoholisierten Zustand in der Öffentlichkeit in Erscheinung getreten ist, mag zwar Anlaß zur Annahme geben, diese Person nehme bisweilen viel Alkohol zu sich, jedoch reichen derartige Vorfälle nicht aus, die körperliche und geistige Gesundheit dieser Person zum Lenken von Kraftfahrzeugen infolge Mißbrauchs von Alkohol in Frage zu stellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997110368.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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