RS Vwgh 1998/3/27 95/02/0506

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Veröffentlicht am 27.03.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §67a Abs1 Z2;
AVG §67c Abs4 idF 1995/471;
PolizeigefangenenhaushausO 1988 §10 Abs1;
PolizeigefangenenhaushausO 1988 §23;

Rechtssatz

Die Zurückweisung von Anträgen der Maßnahmenbeschwerde wegen Verletzung des § 10 Abs 1 PolizeigefangenenhaushausO begegnet angesichts der unterlassenen Ergreifung von Rechtsschutzmöglichkeiten nach § 23 PolizeigefangenenhaushausO auch unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität von sogenannten Maßnahmenbeschwerden an den UVS (Hinweis E 28.1.1994, 93/11/0035, 0036, VwSlg 13994 A/1994; hier: Kein Anwendungsfall nach § 67a Abs 1 Z 2 AVG) keinen rechtlichen Bedenken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995020506.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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