RS Vwgh 1998/3/31 97/08/0452

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.03.1998
beobachten
merken

Index

L92053 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Niederösterreich
L92103 Behindertenhilfe Rehabilitation Niederösterreich
L92603 Blindenbeihilfe Niederösterreich
66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht

Norm

BPGG 1993 §13 Abs1;
SHG NÖ 1974 §15 Abs5;

Rechtssatz

Die Berücksichtigung des dem Hilfeempfänger gewährten Pflegegeldes bei Ermittlung des Kostenbeitrages iSd § 15 Abs 5 NÖ SHG kommt nur dann in Frage, wenn ihm Sozialhilfe durch Unterbringung in einer Anstalt oder in einer Sozialhilfeeinrichtung gewährt wird. Darunter ist eine Pflegestelle iSd § 13 Abs 1 BPGG zu verstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997080452.X02

Im RIS seit

13.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten